Bund
Wichtig ist zu wissen, dass die Bundesförderung über das EAG (Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) läuft. Es regelt eine Einheitliche Förderung in Österreich und deckt nicht nur Photovoltaik ab, sondern auch alle anderen erneuerbare Energien. Im Folgenden schauen wir und die PV Förderung durch den Bund genau an.
Seit 2024 werden private Anlagen bis 35 kWp werden über den Wegfall der Mehrwertsteuer gefördert. Gewerbliche Anlagen haben die Wahl zwischen einem Investitionszuschuss oder der Marktprämie. Was besser ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei einem hohen Eigenverbrauch ein Investitionszuschuss sinnvoller ist. Analog dazu bietet sich die Marktprämie an, wenn viel des produzierten Stromes eingespeist wird. Beides wird zumindest zum Teil auktionierend vergeben, das bedeutet, je geringer das Gebot, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass man die Förderung erhält.
Investitionszuschuss
In der folgenden Tabelle sehen Sie die Fördersätze für gewerbliche Photovoltaikanlagen und private Anlagen über 35 kWp, die für das Jahr 2024 gelten. Die Kategorien A und B werden nicht auktioniert vergeben, der Fördersatz ist somit fix. Die Spalte "Fördersatz Real" bezieht sich auf die tatsächliche, maximale Förderhöhe, bis zu der im letzten Fördercall 2023 Anträge genehmigt wurden, dazu später mehr.
Die Termine für die Fördercalls, also der Zeitraum indem Anträge eingereicht werden können, steht auch schon fest:
15.04.2024 – 29.04.2024
12.06.2024 – 26.06.2024
07.10.2024 – 21.10.2024
Die Differenz zwischen theoretischer und tatsächlicher Förderhöhe 2022-2023:
Wie bereits erwähnt, kommt es in den Kategorien C und D, die auktioniert vergeben werden, zu einer Differenz zwischen theoretisch möglicher Förderhöhe und dem maximal Betrag, bis zu dem Anträge tatsächlich statt gegeben wurden. Im Folgenden sehen Sie die Auswertung der Ergebnisse aus den Fördercalls 2022 und 2023.
Es ist klar erkennbar, dass beim erste Fördercall des Jahres mehr Budget zu Verfügung steht. Je später man im Jahr einreicht, desto niedriger sollte man daher "pokern". Mehr dazu finden Sie hier.
Voraussetzung für den Erhalt der Investitionsförderung:
Bis 1000 kWp möglich
Inbetriebnahme darf nicht vor der ersten Antragsstellung erfolgen
Alle erforderlichen Genehmigungen sind vorhanden
Zählpunkt ist vorhanden
Die Marktprämie
Die Marktprämie vergütet die Differenz zwischen Erzeugungskosten und dem durchschnittlichen Marktpreis. Es handelt sich somit eher um ein Sicherheitsnetz. Wir haben bereits einen ausführlichen Artikel zur Marktprämie verfasst, wenn Sie sich detaillierter informieren möchten. Prinzipiell werden Gebote bis 8,98 Cent / kWh akzeptiert. Bei Freiflächen kommen 25% Abschlag hinzu, somit sind Gebote bis 6,735 Cent / kWh möglich.
Folgende Gebotstermine sind festgelegt:
30.04. - 14.05.2024
25.06. - 29.07.2024
03.09. - 24.09.2024
26.11. - 10.12.2024
Voraussetzungen
Größer als 10 kWp
Monetäre Sicherheit, zuerst 5€/kWp und bei Abschluss des Fördervertrages 45€/kWp
Nicht möglich für bereits errichtete Anlagen oder bereits durchgeführte Erweiterungen
Momentan läuft die Einreichung der Förderung über die Website der OeMag. Eine Kombination aus Marktprämie und Investitionszuschuss ist nicht möglich. Wenn der Antrag in der ersten Runde nicht erfolgreich ist, ist ein erneutes Einreichen ohne weiteres möglich. In der Zwischenzeit kann der Bau der Anlage begonnen werden.
Land
In fast jedem Bundesland gibt es Photovoltaik-Förderungen. Besonders Wien sticht mit einer attraktiven Investitionsförderung heraus:
Diese Förderung kann sogar mit der Mehrwertsteuerbefreiung kombiniert werden! Eine Kombination mit dem Investitionszuschuss oder der Marktprämie der Bundesförderung ist jedoch nicht möglich. Die Einreichung kann das ganze Jahr über erfolgen.
Ihnen raucht der Kopf? Wir unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Förderung, melden Sie sich gleich hier für eine kostenlose Kurzanalyse an. Hier finden Sie Links zu den einzelnen Bundesländern und ihren Fördermöglichkeiten.
Gemeinde
Manche Gemeinden haben eigene Zuschüsse für private Photovoltaikanlagen. Diese sind manchmal auch mit den Bundes- und Landesförderungen (also anderen Photovoltaik-Förderungen) kompatibel. Das muss man jedoch im Einzelfall prüfen. Fragen Sie dazu Ihren Bürgermeister oder Ihre Bürgermeisterin.