Kategorien
Allgemein Photovoltaik Einspeisevergütung

Anleitung zum Berechnen der Einspeisevergütung

Einspeisetarife_photovoltaik_osterreich

Wir schreiben den 28. Dezember 2011. Drei Tage bevor ein neuerlicher Ansturm auf den Fördertopf beginnt. Die PV-Branche sitzt aber nach wie vor im Dunkeln wie die Fördertarife nächstes Jahr aussehen werden. Fairerweise muss man dazusagen, dass nichts Anderes zu erwarten war und soo furchtbar schlimm find ich das nun auch wieder nicht. Wer eine Anlage bauen will, sollte schleunigst mit den Planung beginnen. Das war die letzten Jahre schon so und gilt auch heute und morgen. Tarife gibt es immer, die nötigen Genehmigungen sind aber genau dann nicht da, wenn gerade ein neuer Topf geöffnet wird. Aber zurück zu den Tarifen. 

Inspiriert für diesen Beitrag wurde ich heute im Photovoltaik-Forum. Dort läuft ebenfalls gerade eine Diskussion darüber und anscheinend sind dort auch einige Insider zu Hause aber leset selbst. Beim Lesen habe ich mir dann selbst Gedanken darüber gemacht, wie der Tarif wohl nächstes Jahr aussehen wird und mich gefragt wie unsere Politiker da vorgehen.

  • Gibt es dafür irgendein Handbuch?
  • Holen sie sich externe Berater?
  • Wird gewürfelt oder ist es gar wieder einer dieser Kuhhandelaktionen?

Nachdem mir dann eingefallen ist, dass ich selbst im Besitz eines solchen Handbuchs bin, hab ich mich hingesetzt und mal durchgerechnet wie der nächste Tarif aussehen sollte/könnte. Im Buch „Was Sie über Photovoltaikanlagen wissen sollten“ steht tatsächlich eine Formel für diesen Fall, ok – vielleicht nicht für genau diesen Fall, aber ich hab ja schließlich irgendwann mal gelernt Formeln umzuwandeln und zu meiner Überraschung habe ich es noch nicht verlernt. 

In dem Kapitel geht es eigentlich darum, sich auszurechnen, was bei geltendem Tarif die Preisobergrenze für eine PV Anlage ist, wenn bei einer 100% Fremdfinanzierung kein zusätzliches Eigenkapital eingesetzt oder bei einer 100% Eigenkapitalfinanzierung eine Rendite im Bereich von 5-6% erzielt werden soll. 

Preisobergrenze netto [EUR/kWp]=Einspeisevergütung [EUR]*jährliche Einstrahlung auf die horizontale Fläche [kWh/m2]*Wfk [m2/(kWh*kWp]

Für diese Formel bedient sich der Autor eines PV-Wirtschaftlichkeitsfaktor. Im vorliegenden Beispiel liegt dieser bei 8,5. dieser gilt aber nur bei idealem Neigungs- und Drehwinkel, also einer Dacheffizienz von 100% und bei effektiven Darlehenszinsen von 5%. Bei einem Flachdach liegt die Dacheffizeient nur bei 85% und der Wirtschaftlichkeitsfaktor liegt bei 7,2. 

Wenn nun die aktuellen Marktpreise halbwegs bekannt sind, könnte man sich die Tarife doch ausrechnen, oder? Zuerst formen wir aber die Formel um:

Einspeisevergütung [EUR]= Preisobergrenze netto [EUR/kWp]/jährliche Einstrahlung auf die horizontale Fläche [kWh/m2]*Wfk [m2/(kWh*kWp]

Hier nun ein paar  Beispiele mit einer Preisobergrenze von € 2800,-bzw. € 2500,-, Wirtschafltlichkeitsfaktor von 8,5 und einer Einstrahlung von 1100kWh/m2. 

Einspeisevergütung [EUR]= 2800/1100/8,5=0,299 ct/kWh
Einspeisevergütung [EUR]= 2500/1100/8,5=0,267 ct/kWh 

Das Spiel könnte man nun ewig so weiterspielen, aber ich finde diese Formel wirklich spannend und sie zeigt auch wo die Reise hingehen könnte. Man sieht auch, dass es sich lohnen würde einen gesonderten Tarif für Flachdächer einzuführen da die 100%ige Dacheffizienz nicht gegeben ist und gerade Gewerbebetriebe predestiniert wären den Strom, der untertags gebraucht wird, selbst zu produzieren. 

Wer oben nicht auf den Link geklickt hat: Hier die derzeitigen Insiderinformationen für die nächstjährigen Tarife. Aber Achtung, das sind nur Gerüchte!

Aufdach
5 kWp bis 20 kWp …………. 27,6 Cent/kWh
über 20 kWp …………………..23,0 Cent/kWh

Freiland
5 kWp bis 20 kWp ……….. 25 Cent/kWh
über 20 kWp ……………….. 19 Cent/kWh.

Mit meiner Berechnung liegt ich da eh schon recht nah dran. Ich bin dann mal gespannt und bereite weiter Projekte für die Einreichung vor! 

Bild: sxc.hu | (c) Ivan Prole